
Träger der Rentenversicherung für Arbeiter in Deutschland ist die Landesversicherungsanstalt (LVA). Die Landesversicherungsanstalt (LVA) umfasst alle in ihrem Bezirk Beschäftigten, soweit diese nicht in Sonderanstalten versicherungspflichtig sind beziehungsweise von der Versicherungspflicht befreit sind. Für selbständige Ha...
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/l/landesversicherungsanstalt-(lva).p
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